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   FG München, 24.07.2001 - 13 K 2075/00   

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https://dejure.org/2001,16209
FG München, 24.07.2001 - 13 K 2075/00 (https://dejure.org/2001,16209)
FG München, Entscheidung vom 24.07.2001 - 13 K 2075/00 (https://dejure.org/2001,16209)
FG München, Entscheidung vom 24. Juli 2001 - 13 K 2075/00 (https://dejure.org/2001,16209)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterhaltsleistungen an die Schwester des Steuerpflichtigen als außergewöhnliche Belastungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 33a
    Unterhaltsleistungen an die Schwester des Steuerpflichtigen als außergewöhnliche Belastungen; Einkommensteuer 1998

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Unterhaltsleistungen an die Schwester des Steuerpflichtigen als außergewöhnliche Belastungen

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • FG Hessen, 23.09.1999 - 11 K 1056/99

    Unterhaltszahlung; Sozialhilfe; Unterhaltspflicht - Unterhaltszahlungen

    Auszug aus FG München, 24.07.2001 - 13 K 2075/00
    Es muss konkret eine Kürzung oder Versagung öffentlicher Mittel mit Rücksicht auf die gewährte Unterhaltsleistung erfolgt sein (vgl. Schmidt/Glanegger, EStG , § 33 a Rz. 22 und Hessisches FG, Urteil vom 23.9.1999 11 K 1056/99, EFG 2000, 436 ).
  • BFH, 18.03.2004 - III R 50/02

    Unterhaltsleistungen an gleichgestellte Personen

    b) Sowohl in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung als auch im Schrifttum wird die Vorschrift einhellig dahin gehend ausgelegt, dass bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2000 mit Rücksicht auf die gesetzlich vermutete (§ 137 Abs. 2 Buchst. a des Arbeitsförderungsgesetzes --AFG-- a.F.; jetzt § 193 Abs. 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch --SGB III--) oder die tatsächlich gewährte Unterstützung (§ 122 i.V.m. § 16 BSHG) durch den Steuerpflichtigen jeweils konkret öffentliche Mittel gekürzt oder vollständig abgelehnt sein müssen (konkrete Beurteilung); eine lediglich eventuelle Kürzung öffentlicher Mittel durch das Sozialamt im Falle einer --tatsächlich aber unterlassenen-- Beantragung reicht nicht aus --keine hypothetische Beurteilung-- (vgl. Urteile des Hessischen FG vom 23. September 1999 11 K 1056/99, EFG 2000, 436, Revision III R 57/99 aus anderen Gründen zurückgewiesen; vom 10. Juni 2002 12 K 5727/98, juris, nicht veröffentlicht --n.v.--, Revision III R 11/03; FG München vom 24. Juli 2001 13 K 2075/00, juris, n.v.; FG Köln vom 22. Mai 2003 10 K 2444/01, EFG 2003, 1245, Nichtzulassungsbeschwerde III B 104/03; Glanegger in Schmidt, Einkommensteuergesetz, 33. Aufl., § 33a Rz. 22; Mellinghoff in Kirchhof, Einkommensteuergesetz, 3. Aufl., § 33a Rz. 18; Pust in Littmann/Bitz/Pust, Einkommensteuergesetz, § 33a Rz. 160; Stöcker in Lademann, Einkommensteuergesetz, § 33a Rz. 292; Fuhrmann in Korn, Einkommensteuergesetz, § 33a Rz. 26; von Oepen in Blümich, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, § 33a EStG Rz. 108; Schmieszek in Bordewin/Brandt, Einkommensteuergesetz, § 33a Rz. 82; Görke in Frotscher, Einkommensteuergesetz, § 33a Rz. 32 und 33).
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